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   BVerwG, 28.03.1956 - II C 300.54   

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BVerwG, 28.03.1956 - II C 300.54 (https://dejure.org/1956,372)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1956 - II C 300.54 (https://dejure.org/1956,372)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1956 - II C 300.54 (https://dejure.org/1956,372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 223
  • MDR 1966, 700
  • DVBl 1956, 647
  • JR 1956, 436
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.12.2022 - 2 MB 9/22

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Altershöchstgrenze von Berufssoldaten

    Die frühere Dienstzeit, für die vom Dienstherrn Rentenversicherungsbeiträge nachentrichtet wurden, ist ruhegehaltfähig (vgl. Weinbrenner in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, 159. Ergänzungslieferung Stand August 2022, § 6 BeamtVG Rn. 52; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2000 - XII ZB 24/96 -, juris Rn. 6 sowie zur Vorgängerregelung BVerwG, Urteil vom 28. März 1956 - II C 300.54 -, juris Leitsatz und Rn. 14-16), sie findet ausschließlich im Rahmen der Ruhensregelungen Berücksichtigung, vgl. § 55a SVG bzw. § 55 BeamtVG.

    Die Doppelversorgung liegt darin, dass die Nachversicherungszeiten bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, gleichzeitig aber im Wege der Anrechnung als Vordienstzeiten auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit eine Erhöhung des soldatenrechtlichen Ruhegehalts bewirken (vgl. dazu schon - für Beamtinnen und Beamte - BVerwG, Urteil vom 28. März 1956 - II C 300.54 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 03.11.1975 - 5 B 54.75

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 1956 (BVerwGE 3, 223 [BVerwG 28.03.1956 - II C 300/54]) nötigen zu keiner anderen Beurteilung; denn diese Entscheidung betrifft einen grundlegend anders gestalteten Sachverhalt: Der Dienstherr des ausgeschiedenen Beamten hatte nach Beendigung des Dienstverhältnisses die Nachversicherung durch tatsächliche Leistung der - den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil umfassenden - Versicherungsbeiträge (möglicherweise unter Vorstoß gegen die den Aufschub der Nachversicherung regelnden Vorschriften) durchgeführt.

    Sollte der Kläger mit dem Hinweis auf BVerwGE 3, 223 [BVerwG 28.03.1956 - II C 300/54] den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend gemacht haben wollen, so wäre die Revision unter diesem Aspekt aus den dargelegten Gründen nicht zuzulassen, weil ein Fall der "Abweichung" nicht vorläge.

  • BGH, 24.04.1979 - VI ZR 21/77

    Ersatz von Nachversicherungsbeiträgen

    Sie bezweckt, daß der Sozialversicherungsträger, der die Beiträge erhält, und nicht der Dienstherr die Versorgungsanwartschaft gewährt (BVerwGE 3, 223, 224) [BVerwG 28.03.1956 - II C 300/54].
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   BVerwG, 10.04.1956 - II C 300.54   

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BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1956 - II C 300.54 (https://dejure.org/1956,3147)
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